Reitplatzreservierung

Sie können unseren 20x40m Reitplatz stundenweise buchen.

1. Finden Sie einen freien Termin im Kalender weiter unten auf der Seite

2. Senden Sie uns ihre Terminanfrage über untenstehendes Formular

3. Ihre Anfrage wird innerhalb von 24h bearbeitet und Sie erhalten eine Buchungsbestätigung per Mail

 Platzordnung des PSV - Blumenegg

  • Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Ein Nicht-Mitglied darf die Anlage des PSV-B nicht benützen oder auf denselben Unterrichte erteilen. Ausgenommen davon sind Reiter, die ein Jahresabo für den Platz entrichtet heben.
  • Reitsportveranstaltungen des PSV-Blumenegg haben Vorrang bei der Reitplatzbenutzung. Es ist ein Buchungssystem auf der Homepage des PSV-B eingerichtet. www.psv-blumenegg.at
  • Eventuelle Platzsperrungen sind ausnahmslos einzuhalten.
  • Der Platz ist nicht für freilaufende Pferde gedacht, und ist zu unterlassen, wie auch das Füttern auf dem Reitplatz.
  • Platz darf nicht beritten werden, wenn es staubt (unbedingt davor ausreichend bewässern).
  • Beim Springen gilt allgemeine Helmpflicht.
  • Kinder und Jugentliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne Aufsicht und Protektor springen.
  • Ohne Absprache darf kein Hindernissmaterial aus dem Depot genommen werden.
  • Hindernismaterial darf nicht auf dem Boden liegengelassen werden (Stangen, Löffel, Cafaletti, etc.).
  • Neue Stangen dürfen nicht als Trab- oder Vorlegestangen verwendet werden.
  • Wenn Stangen, Cavaletti oder Unterbauten etc. beschädigt werden, ist dies zu melden. Allgemein gilt, dass mit diesen Sachen ordnungsgemäß umgegegangen wird. 
  • Verursachte Schäden sind einem Vorstandsmitglied sofort zu melden.
  • Pferdemist ist aus dem Dressurplatz bzw. Springplatz (Sand) zu entfernen.
  • Bei Verstoß gegen einen oder mehrere dieser Punkte ist jeweils ein Betrag von 50,- Euro an den PSV-B zu entrichten. Bei NIchtbezahlung dieses Betrages muss nach einmaliger Mahnung mit dem Ausschluss aus dem Verein gerechnet werden.
  • Allgemein gelten die Regeln (Reitordnung) laut FENA.
  • Sonderregelungen können nach Absprache mit dem Vorstand erteilt werden.
 
 
 
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